KRITIS-Verordnung: Was Unternehmen wissen und umsetzen müssen
Was ist die KRITIS-Verordnung (KRITISV)?
Die KRITIS-Verordnung (Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz) legt fest, welche Unternehmen in Deutschland als Betreiber Kritischer Infrastrukturen eingestuft werden.
KRITIS-Unternehmen sind für das Funktionieren des Gemeinwesens essenziell – ihr Ausfall hätte massive Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
Die KRITISV definiert Schwellenwerte (z.B. nach Jahresleistung oder Nutzeranzahl), ab wann Unternehmen aus Sektoren wie
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Energie
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Wasser
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Ernährung
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Gesundheit
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Transport und Verkehr
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Informationstechnik und Telekommunikation
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Finanz- und Versicherungswesen
als Kritische Infrastruktur gelten.
Mit dem Inkrafttreten der KRITISV-Novelle und der geplanten KRITIS-Dachgesetzgebung wird der Kreis betroffener Unternehmen weiter ausgeweitet – auch kleinere Betreiber könnten künftig betroffen sein.
Warum müssen Unternehmen die KRITISV-Anforderungen erfüllen?
Rechtliche Verpflichtung:
KRITIS-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ein hohes Schutzniveau ihrer IT-Systeme sicherzustellen. Die Anforderungen basieren auf dem BSI-Gesetz (BSIG) und müssen durch Nachweise (alle 2 Jahre) gegenüber dem BSI dokumentiert werden.
Haftungsrisiko:
Verantwortliche Führungskräfte haften bei grober Fahrlässigkeit oder Missachtung der gesetzlichen Pflichten. Bußgelder und Reputationsschäden können erheblich sein.
Sicherstellung der öffentlichen Versorgung:
Ein funktionierender Betrieb Kritischer Infrastrukturen ist grundlegend für die Gesellschaft – Unternehmen tragen eine besondere Verantwortung.
Anpassung an neue Bedrohungen:
Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen nehmen stetig zu und können weitreichende Störungen verursachen – von Stromausfällen bis zu Versorgungsengpässen.
Wie setzt man die KRITISV-Anforderungen in der Praxis um?
Ein strukturierter Umsetzungsansatz könnte so aussehen:
1. Betroffenheitsanalyse
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Ermittlung, ob das eigene Unternehmen die Schwellenwerte überschreitet.
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Prüfung der Sektorklassifikation nach KRITISV.
2. Risikoanalyse und Schutzbedarfsermittlung
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Identifikation kritischer Systeme und Prozesse.
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Einschätzung möglicher Bedrohungen und Auswirkungen.
3. Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
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Orientierung an etablierten Standards wie ISO 27001, branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) oder Vorgaben des BSI.
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Definition von Sicherheitsrichtlinien und technischen Maßnahmen.
4. Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
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Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Monitoring, Notfallmanagement.
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Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Awareness-Programme.
5. Etablierung von Melde- und Reaktionsprozessen
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Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an das BSI.
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Vorbereitung auf Incident-Response-Szenarien.
6. Nachweisführung gegenüber dem BSI
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Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits.
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Vorlage von Prüfberichten oder Sicherheitszertifikaten.